Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten,
sind verpflichtet, einen Datenschutz-beauftragten schriftlich zu bestellen (§4f Abs. 1 BDSG).
Wir bieten Ihnen umfangreiche Beratungsleistungen zur datenschutz-konformen Gestaltung. Abhängig
vom Kundenwunsch stellen wir unsere Dienstleistungen als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung, oder wir werden
als sachverständiger Berater für Ihren bereits bestellten betrieblichen oder behördlichen Datenschutzbeauftragten tätig.
Als Know-How-Träger bieten wir Ihnen Hilfe bei Vorabkontrollen, der Überprüfung von ADV-Verträgen nach § 11 BDSG sowie Datenschutzschulungen an. Selbstverständlich bereiten wir Sie auf die
EU-DSGVO - Datenschutzgrundverordnung vor.
Datenschutzaudits runden unser Angebot ab.